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DARC-Vorstand legt Konzept für neue AFu-Einsteigerklasse "K" vor
Der Vorstand des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) hat ein Konzept für eine neue Amateurfunk-Einsteigerklasse "K" erarbeitet (K = "Kleine Klasse"). Dieses Konzept soll auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 13. und 14. Dezember 2008 in Bad Lippspringe den Delegierten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die neue Klasse K soll unterhalb der jetzigen Klasse E angesiedelt sein und einen besonders leichten Einstieg in den Amateurfunk ermöglichen. Die Prüfungsanforderungen sollen ungefähr denen der alten Klasse 3 entsprechen.
Besonderen Wert legt der DARC-Vorstand allerdings auf das Prüfungsfach "Betriebstechnik". Dieses soll dem Schwierigkeitsgrad der jetzigen Klassen A und E entsprechen und ca. 60% des Prüfungsinhalts ausmachen. Außerdem sollen Teilnehmer vor der Prüfung zur Klasse K ein betriebstechnisches "Praktikum" bei einem Amateurfunkverein o.ä. absolvieren müssen. Deutlich geringere Prüfungsanforderungen sieht das DARC-Konzept dagegen in den Prüfungsfächern "Technik" und "Vorschriften" vor.
Die Prüfung selbst soll nach dem Multiple-Choice-("Ankreuz"-)Verfahren durchgeführt werden. Ein späteres "Upgrade" auf die Klasse E oder direkt auf die Klasse A soll möglich sein.
Den Zeitbedarf für eine Ausbildung zur Amateurfunkklasse K veranschlagt der DARC-Vorstand mit ca. 20 Stunden (neun Abendveranstaltungen oder zwei Intensiv-Wochenenden).
Nach den Vorstellungen des DARC-Vorstands sollen folgende Amateurfunk-Frequenzbereiche für die Klasse K freigegeben werden:
Die höchstzulässige Strahlungsleistung soll 10 Watt (EIRP) betragen (auf 10 GHz: 5 Watt Ausgangsleistung). Die Benutzung von Selbstbaugeräten soll uneingeschränkt möglich sein.
Mit der Einführung der Amateurfunkklasse K will der DARC-Vorstand auch den Vorstellungen des europäischen "Electronic Communikations Committees" (ECC) Rechnung tragen. Das ECC hatte bereits im Sommer 2006 die Einführung einer neuen europäischen Einsteiger-Amateurfunkklasse ("Entry Level Licence") diskutiert (das Funkmagazin berichtete). Im Oktober 2006 veröffentlchte das ECC den sog. EEC Report 89, in dem wesentliche Eckpunkte dieser Einsteiger-Lizenz konkretisiert wurden.
Der DARC-Vorstand hofft, mit der Einführung der Klasse K neue Zielgruppen für den Amateurfunk zu erschließen. Dazu zählen nach Angaben des Vorstands neben Schülern und Senioren u.a. auch die Nutzer von LPD, PMR, Freenet und 11m.
- wolf -
Anmerkung: Der vollständige Wortlaut des Konzepts zur Einsteigerklasse K ist im Internet unter www.dk7vw.de/mv120808.pdf zu finden (dort ab Seite 13 im PDF-Dokument). Eine kritische Stellungnahme dazu hat der Funkamateur Karsten Koch, DL8LBK, unter http://tinyurl.com/5gchxp veröffentlicht.
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
Albrecht: Neues CB-Funkgerät mit abnehmbarem Bedienteil und CTCSS
Albrecht: Neues CB-Funkgerät mit abnehmbarem Bedienteil und CTCSS
Die Firma Alan-Electronics (Albrecht) bringt ein neues CB-Mobilfunkgerät mit der Bezeichnung "AE 6890" auf den Markt. Als Besonderheit verfügt das AE 6890 über ein abnehmbares Bedienteil. Dieses Bedienteil - in Form einer Frontblende - kann entweder direkt auf das Gerät aufgesteckt werden oder - mit einem ca. zwei Meter langen Kabel - abgesetzt vom eigentlichen Funkgerät installiert werden. Damit lässt sich das Funkgerät als "Blackbox" betreiben und bietet sich dadurch auch für den Einbau in Fahrzeugen bei beengten Platzverhältnissen an.
Außerdem ist das AE 6890 mit dem Tonsquelch-Verfahren CTCSS ausgestattet. Mit Hilfe von CTCSS können Funk-Aussendungen an bestimmte Empfänger "adressiert" werden. Dazu wird die Aussendung mit einem "unhörbaren" Subton unterlegt. Die Empfänger verfügen über einen Decoder, der das Empfangssignal nur dann durchschaltet, wenn es mit dem gleichen Subton unterlegt ist.
Das AE 4890 ist als AM/FM-Gerät ausgeführt - SSB ist nicht vorhanden. Das Gerät kann auf fünf "Ländernormen" umgeschaltet werden. Zur Ausstattung gehören u.a. eine Scan-Funktion, abschaltbarer Automatik-Squelch, Dual-Watch, drei Speicherkanäle, Mikrofonvorverstärker und wahlweise Kanal- oder Frequenzanzeige im Display.
Der Preis wird voraussichtlich ca. 200 Euro betragen. Das Gerät soll bereits ab Anfang November 2008 lieferbar sein.
- wolf -
Update vom 29.10.2008:
Die Bedienungsanleitung des neuen AE 6890 kann im Servicebereich der Firma Alan unter http://tinyurl.com/56pr8m heruntergeladen werden.
Für Österreich wird eine spezielle 40-Kanal-FM-Version des AE 6890 angeboten, die sich nicht auf andere Ländernormen umschalten lässt. (In Österreich ist der Betrieb umschaltbarer "Mehrnormen-Geräte" verboten.)
Diskussionen zum AE 6890 finden u.a. im Forum "funkbasis.de" unter http://tinyurl.com/5tnoza und im DCBO-Forum unter http://tinyurl.com/6e8sqb statt.
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Neu von Team: CB-Mobilgerät mit "Lauftext" im Display
Neu von Team: CB-Mobilgerät mit "Lauftext" im Display
Die Firma Team Electronic bringt ein neues CB-Mobilfunkgerät auf den Markt, das als Besonderheit über eine Art "Lauftext" im Display verfügt. Das berichtet der CB-Funkspruch Weil derStadt in seiner aktuellen Ausgabe.
Das Gerät trägt die Bezeichnung "MX-8". Über den besagten Lauftext im LCD-Display werden die eingestellte Norm, d.h. Anzahl der Kanäle, Betriebsart, Sendeleistung und Stromversorgung angezeigt. Das AM/FM-Gerät verfügt über verschiedene schaltbare "Ländernormen", Suchlauf, Zweikanalüberwachung, Prioritätskanal 9/19, Tastatursperre sowie Kanalwahl über Drehschalter am Gerät und Up/Down-Tasten am Mike. Die Stromversorgung kann mit 12 Volt oder 24 Volt erfolgen, sodass das Gerät sowohl im PKW als auch im LKW oder Caravan betrieben werden kann. Ein DIN-Einbauschacht ist verfügbar.
Das "MX-8" wird voraussichtlich im November 2008 lieferbar sein. Der Preis soll ca. 80 Euro betragen.
- wolf -
Nachtrag vom 17.10.2008:
Eine Beschreibung des "MX-8" ist im neuen Team-Hauptkatalog 2009 zu finden, der seit kurzem unter www.team-electronic.de/german/prospekte/teamradio09.pdf zum Download bereitsteht (ca. 7 MB).
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BNetzA: Keine Beanstandung von Freenet-Gateways - aber Einschränkungen möglich
BNetzA: Keine Beanstandung von Freenet-Gateways - aber Einschränkungen möglich
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erneut bestätigt, dass sie die Verwendung von Freenet-Funkgeräten in HF-Gateways nicht beanstandet.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen CB-Funk-Organisation (DCBO), Thomas Pfannebecker, teilte die Behörde mit, dass die Ankopplung eines Funkgeräts an ein anderes Medium (z.B. das Internet) "nicht unmittelbarer Gegenstand der Frequenzregulierung" sei. Eine nahezu wortgleiche Auskunft hatte die BNetzA bereits im vergangenen Monat einem CB-Funker aus Hessen erteilt (das Funkmagazin berichtete).
In dem Schreiben an Thomas Pfannebecker weist die BNetzA allerdings zusätzlich darauf hin, dass sie sich im Falle einer '"erheblichen Erhöhung des Funkverkehrs" Einschränkungen vorbehält. Dazu heißt es in der Auskunft der BNetzA wörtlich:
"Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob ein derartiger Betrieb (gemeint ist Gateway-Betrieb -Red.) zu einer erheblichen Erhöhung des Funkverkehrs und somit zur Gefährdung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung führt. Sollten diesbezügliche Erfahrungen vorliegen, ist nicht auszuschließen, dass einschränkende Bestimmungen hinsichtlich der Verbindung von Funkanlagen mit dem Internet festgelegt werden, wie beim CB- Funk durch die Beschränkung auf diskrete Kanäle bereits praktiziert.
Bis auf weiteres wird im Sinne einer liberalen Handhabung der Frequenzregulierung auf Beanstandungen des Betriebs der genannten Funkanwendungen verzichtet." (Ende des Zitats)
Der volle Wortlaut des Schreibens ist auf der Homepage der DCBO unter www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=276 zu finden.
In der Vergangenheit hatte es Verwirrung gegeben, weil die BNetzA-Außenstelle Mülheim in einem Bußgeldverfahren eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertrat. Sie meinte, dass der Betrieb eines "Freenet"-Geräts als HF-Gateway nicht zulässig sei (das Funkmagazin berichtete).
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Amateurfunk: Keine Senkung der Prüfungsgebühren in Sicht...
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) sehen keine Möglichkeit, die Gebühren für Amateurfunk-Prüfungen zu senken. Dies geht aus einem Gespräch hervor, das der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) mit Behördenvertretern am 27. August 2008 in Bonn führte.
Die Gebühren für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses betragen zur Zeit 80 Euro für die Klasse E und 110 Euro für die Klasse A. Hinzu kommen jeweils 70 Euro für die Zuteilung eines Rufzeichens.
Die Behörden vertreten die Auffassung, dass eine Gebührensenkung selbst dann nicht möglich sei, wenn die Amateurfunkverbände die Prüfungen in Eigenregie mit ehrenamtlichen Prüfern durchführen würden. Die Gebühren seien nach wie vor nicht kostendeckend und die Kosten für die Prüfer würden nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten ausmachen. Eine Kalkulation oder Aufstellung dieser Kosten legten die Behördenverteter dem RTA nicht vor.
Bereits im Jahre 2004 hatte das BMWi beschlossen, die Prüfungsgebühren bis zum Jahre 2008 in drei Stufen anzuheben. Das Ministerium begründete die Gebührenerhöhung damals mit dem mangelnden Kostendeckungsgrad von angeblich nur 15 Prozent. Diesen Kostendeckungsgrad wollte die Behörde bis zum Jahre 2008 verdoppeln.
Schon damals hatte der RTA bemängelt, dass die Begründungen der Behörde zur Kostendeckung "weder offengelegt noch nachvollziehbar" seien. Eine "ordnungsgemäße Kostenkalkulation" erschien dem RTA "sehr fraglich". Eine Statistik über die durch den Amateurfunk verursachten Kosten oder sonstige nachprüfbare Unterlagen hatte die Behörde auch damals nicht vorgelegt.
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BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig
Die BNetzA-Außenstelle Mülheim vertritt die Auffassung, dass der Betrieb eines "Freenet"-Funkgeräts als HF-Gateway in einem Sprachfunknetzwerk nicht zulässig sei.
Mitarbeiter der Behörde hatten im August dieses Jahres das "Freenet"-Gateway eines Hobbyfunkers in Nordrhein-Westfalen überprüft. Neben einer angeblich zu hohen Sendeleistung und der Verwendung einer externen Antenne beanstandeten die Behördenmitarbeiter, dass ein "Freenet"-Gerät - in diesem Falle ein "Stabo Freetalk 2" - als "Gateway mit Internetanbindung" betrieben wurde.
In der schriftlichen Begründung der BNetzA-Außenstelle heißt es dazu u.a. (Zitat):
"Die Verbindung der Funkanlage mit dem Internet und der Betrieb als sogenannter Gateway widerspricht der Allgemeinzuteilung, die lediglich eine Verwendung als Handsprechfunkgerät über kurze Entfernungen gestattet." (Zitatende)
Die Behörde leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
- wolf -
Anmerkung: Im Gegensatz zum CB-Funk ist in der Frequenzzuteilung für das "Freenet" keine Regelung enthalten, die die Nutzung eines "Freenet"-Geräts als HF-Gateway ausdrücklich verbietet oder von besonderen Bedingungen abhängig macht.
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Der französische Funkgeräte-Anbieter President hat das Nachfolgemodell des beliebten CB-Funkgeräts "President JFK" vorgestellt.
Das neue Modell trägt die Bezeichnung "JFK II" und ist - ebenso wie der Vorgänger - ein reines AM/FM-40-Kanal-Gerät. Das "JFK II" verfügt über ein Multifunktionsdisplay mit SWR- und Sendeleistungsanzeige, VOX, Zweikanalüberwachung, sechs scanbare Speicherkanäle und das Rauschunterdrückungssystem "ASC". Das Gerät lässt sich auf verschiedene europäische "Länder-Normen" umschalten. Äußerlich gleicht das "JFK II" dem Modell "Herbert II", das nicht mehr prodiziert wird.
In Deutschland wird das "JFK II" von der President-Tochter Stabo Elektronik vertrieben. Der Preis des Geräts wird von Stabo mit 260 Euro angegeben; der Straßenpreis wird erfahrungsgemäß etwas darunter liegen. Die erste Lieferung wird nach Händlerinformationen Anfang/Mitte Oktober erwartet.
Das Vorgänger-Modell "President JFK" erfreute sich bei CB-Funkern jahrelang großer Beliebtheit. Die Produktion war eingestellt worden, weil das Gerät nicht den Anforderungen der neuen europäischen Schadstoff-Richtlinie für Elektrogeräte (RoHS-Richtlinie) entsprach.
- wolf -
Siehe dazu auch eine Diskussion im Forum "funkbasis.de" unter Link
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TTI TCB-550: Kompaktes CB-Funkgerät der Einsteigerklasse
TTI TCB-550: Kompaktes CB-Funkgerät der Einsteigerklasse
Das derzeit kompakteste CB-Mobilfunkgerät auf dem deutschen Markt stammt vom koreanischen Hersteller TTI: Der Winzling trägt die Bezeichnung "TCB-550" und misst gerade mal 124x37x135 mm.
Das TCB-550 ist als Einsteigermodell konzipiert. Es verfügt über die Modulationsarten AM und FM und besitzt eine Scan-Funktion, zuschaltbaren Auto-Squelch, Kanal-9/19-Taste und Rogerbeep (abschaltbar). Die Kanalwahl ist nur über Up/Down-Tasten am Gerät möglich. Das Gerät ist auf elf europäische "Ländernormen" umschaltbar.
Das TCB-550 wird in Deutschland von der Firma Maas Elektronik vertrieben. Der Preis beträgt ca. 67 Euro. Eine englischsprachige Anleitung des Geräts kann im Internet unter Link heruntergeladen werden (ca. 2,1 MB).
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Achtung Gatewaybetreiber !!! Die CB-Funk-Bestimmungen wurden geändert !!!
CB-Funk-Bestimmungen geändert
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Januar 2008 mit Amtsblatt-Verfügung 3/2008 eine geänderte Frequenzzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht. Von den Änderungen sind in erster Linie CB-Datenfunker und die Betreiber von CB-Gateways für Sprachfunknetzwerke betroffen.
Hier die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
Der Kanal 40 darf wieder als Datenfunkkanal genutzt werden. Die BNetzA weist in einer Fußnote darauf hin, dass der Kanal 40 in der Schweiz als Anrufkanal verwendet wird.
CB-Gateways für Sprachfunknetzwerke (zur Zusammenschaltung mit dem Internet) dürfen künftig auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 betrieben werden.
Betreiber von unbemannten, automatisch betriebenen CB-Funkstellen haben künftig die Möglichkeit, bei der BNetzA eine sog. "Kennung" für ihre Station zu beantragen. Die Aussendung dieser Kennung entbindet den Betreiber davon, zu Beginn der Aussendung - wie bisher erforderlich - den Namen und die Wohnanschrift des Stationsverantwortlichen zu übermitteln. Eine Pflicht zur Beantragung bzw. Benutzung einer solchen "Kennung" besteht nicht.Es können statt dessen auch - wie gehabt - die Adressdaten des Verantwortlichen übermittelt werden.
Daneben hat die BNetzA den Begriff "Daueraussendungen" konkretisiert und festgelegt, dass "Aussendungen ohne Nachrichteninhalt" sowie "Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen", nicht zulässig sind.
Die sonstigen Bestimmungen, insbesondere die technischen Parameter wie z.B. zulässige Sendeleistung und Sendearten, sind nicht geändert worden.
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Diabolo 24/09/2008 18:09 hi leute ich habe ein problem mit ts der will mich nicht mit den angegebenen sachen rein lassen die in den ts einstelungen stehen sagt mir bitte schnelst möglich bescheit währe voll lieb grunß diabolo