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Gericht: "WLAN-Schwarz-Surfen" stellt kein strafbares "Abhören" dar |
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Gericht: "WLAN-Schwarz-Surfen" stellt kein strafbares "Abhören" dar
Das Einloggen in ein fremdes unverschlüsseltes WLAN zum Zwecke des "Schwarz-Surfens" stellt kein strafbares "Abhören" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes dar. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 3. August 2010 hervor.
Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich eine Person ohne Genehmigung in ein fremdes ungesichertes WLAN eingeloggt hatte, um auf diesem Wege im Internet zu surfen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeschuldigten einen Verstoß gegen das "Abhörverbot" des § 89 TKG vor. Außerdem - so meinte die Staatsanwaltschaft - habe der Angeschuldigte durch den Vorgang des Einloggens unbefugt personenbezogene Daten abgerufen und somit gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen.
Das Gericht folgte der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft nicht und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
In der Begründung des Gerichts heißt es dazu u.a. (Zitat):
"Eine Strafbarkeit nach § 89 S.1 TKG ist nicht gegeben. Als 'Nachricht' kommt hier allenfalls die automatische Zuweisung einer IP-Adresse an den Computer in Betracht (...). Hierbei ist aber bereits äußerst fraglich, ob die Zuweisung einer IP-Adresse eine “Nachricht” im Sinne dieser Vorschrift darstellt. (...) Jedenfalls ist durch das vorgeworfene Nutzen des Internetzugangs kein “Abhören” im Sinne des § 89 TKG gegeben. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. Unter Abhören ist das unmittelbare Zuhören oder das Hörbarmachen für andere, aber auch das Zuschalten einer Aufnahmevorrichtung zu verstehen. Dies erfordert jedenfalls einen zwischen anderen Personen stattfindenden Kommunikationsvorgang, den der Täter als Dritter mithört (...). Es müsste ein bewusster und gezielter Empfang fremder Nachrichten und das bewusste und gezielte Wahrnehmen fremder Nachrichten durch den Täter gegeben sein, um von einem Abhören von Nachrichten sprechen zu können. Dies ist bei dem Nutzer eines fremden WLAN nicht der Fall.
Für einen solchen bewussten und gezielten Empfang von Nachrichten durch den Angeschuldigten gibt es keine Anhaltspunkte. Dem Angeschuldigten kam es ausweislich der Anklage und des Ermittlungsergebnisses nur darauf an, durch Einwählen in das Netzwerk des Zeugen dessen Internetzugang mitbenutzen zu können. Das dabei notwendige Empfangen der IP-Adresse stellt kein Abhören fremder Nachrichten dar, denn hierdurch wird die Vertraulichkeit fremder Kommunikation nicht angegriffen (...)." (Zitatende)
Auch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Der Angeschuldigte habe "ausweislich der Anklage und des Ermittlungsergebnisses keine personenbezogenen Daten abgerufen oder sich verschafft". In Betracht kämen auch hier allenfalls die IP-Daten. Diese IP-Daten seien jedoch keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Bemerkenswert ist, dass das gleiche Amtsgericht Wuppertal (unter einem anderen Vorsitzenden) in einem ähnlich gelagerten Fall im April 2007 eine genau gegensätzliche Auffassung vertrat. Damals kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine unbefugte WLAN-Nutzung sehr wohl gegen das "Abhörverbot" verstoße (das Funkmagazin berichtete).
Die aktuelle Entscheidung wurde von Rechtsanwalt Jens Ferner erwirkt. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Internet unter www.schwarz-surfen.de
Aktenzeichen: 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08
Volltext der Entscheidung unter http://tinyurl.com/wlan-urteilwuppertal
- wolf -
Update vom 28.08.2010:
Nach Angaben des WDR hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal Beschwerde eingelegt. Somit wird sich demnächst das Landgericht Wuppertal mit dem Fall befassen müssen.
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Die neue CB-Funk-Norm - Stand der Dinge |
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Die neue CB-Funk-Norm - Stand der Dinge
Die neu überarbeitete "CB-Funk-Norm" EN 300 433 befindet sich zur Zeit in einer öffentlichen Kommentierungsphase, dem sog. "Public Enquiry".
Beim "Public Equiry" haben die nationalen Normenausschüsse der EU-Mitgliedsländer die Möglichkeit, Kommentierungen und ggf. kleinere Änderungsvorschläge zu der betreffenden Norm vorzubringen. Das können z.B. Druckfehler sein, falsche Nummerierungen, offensichtlich falsch angegebene Grenzwerte oder ähnliches. Die Grenzwerte-Parameter selbst (im vorliegenden Falle z.B. die neuen Leistungswerte 4 Watt AM und 12 Watt SSB) können im "Public Enquiry" nicht mehr geändert werden, denn sie wurden bereits in vorausgegangenen Prozessen von anderen Gremien festgelegt.
Die Kommentierungsphase der neuen Norm EN 300 433 dauert bis November 2010. Der nationale Normenausschuss für Deutschland, die DKE, hat hat in einem Rundschreiben den Monat Oktober als Abgabetermin für die Kommentierung genannt.
Zum "Rapporteur" für die neue Norm beim europäischen Normungsinstitut ETSI ist Dipl.-Phys. Wolfgang Schnorrenberg bestellt worden. Seine Aufgabe besteht darin, die "Public Enquiry"-Meldungen zu sammeln und ggf. in einem "Resolution meeting" einzuarbeiten. Anschließend geht der Standard an die nächsthöhere ETSI-Kommission (ERM) zurück und wird dort freigegeben. Wenn es nur editorielle Änderungen gegeben hat, kann die Norm anschließend direkt im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten; bei anderen Änderungen kann unter Umständen noch eine Abstimmung angeordnet werden.
Die neue Norm bringt auch für die Hersteller von CB-Funkgeräten erhebliche Vorteile bei der Zulassung (der sog. "Konformitätsbewertung") neuer Funkgeräte. Bisher gibt es getrennte Normen für Geräte mit Winkel- bzw. Frequenzmodulation (EN 300135) und für solche mit Amplitudenmodulation (EN 300433). CB-Funkgeräte, die sowohl über FM als auch über AM bzw. AM/SSB verfügen, müssen bisher vom Hersteller aufwendig nach zwei Normen geprüft werden, bevor sie in den Handel gebracht werden dürfen. In der neuen Fassung der Norm EN 300433 sind die technischen Parameter und Prüfverfahren für FM- und AM- bzw. AM/SSB-Geräte zusammengefasst und vereinheitlicht worden. Die Prüfung kann dann für alle Modulationsarten nach nur einer einzigen Norm durchgeführt werden. Die bisherige "FM-Norm" EN 300135 wird in Zukunft entfallen.
Mit der neuen Norm werden auch technische Altlasten beseitigt, die noch aus den Anfangszeiten des CB-Funks stammen. So entfällt in der neuen Norm z.B. die Forderung nach 1,5 V Spannungsfestigkeit der Mikrofoneingänge, die es in dieser Form seit ca. 1975 gibt. Damals hatte man den CB-Funkern maßlose Modulationsüberschreitungen mit Verstärker-Mikrofonen unterstellt. Diese Forderung gibt es bei keiner anderen Funkanwendung, sie hat die CB-Hersteller aber jahrzehntelang zu besonders restriktiven Schaltungen zur Modulationsbegrenzung gezwungen. Die neue Norm sieht eine Übersteuerungsmessung von + 20 dB vor, wie sie auch bei allen anderen Funkanlagen üblich ist.
Parallel zur Schaffung der neuen CB-Funk-Norm bei ETSI arbeitet das "Electronic Communications Committee" (ECC), eine Untergruppe von CEPT, an einer neuen ECC-Entscheidung ("Decision") für den CB-Funk. Eine solche "Decision" geht weit über den EU-Raum hinaus, sie umfasst auch jene CEPT-Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind. Die bisherige Decision für den CB-Funk schreibt als Standard für die CEPT-Staaten nur 40 Kanäle in der Modulationsart FM vor. In der neuen Decision sollen zusätzlich auch die Modulationsarten AM und SSB mit Sendeleistungen von 4 Watt (AM) bzw. 12 Watt (SSB) als CEPT-Standard festgelegt werden (das Funkmagazin berichtete mehrfach). Mit der neuen Decision ist möglicherweise schon Ende des Jahres oder im Frühjahr 2011 zu rechnen. Sie muss allerdings anschließend in den einzelnen CEPT-Staaten noch in nationales Recht umgesetzt werden.
- wolf -
Das Funkmagazin dankt Wolfgang Schnorrenberg für die ausführlichen Informationen zu diesem Thema.
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Deutschland-Rundspruch 20/2010, 20. KW |
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Deutschland-Rundspruch 20/2010, 20. KW
20.05.10
DARC e.V. Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880 begin_of_the_skype_highlighting 0561 949880 end_of_the_skype_highlighting
Deutschland-Rundspruch 20/2010, 20. KW
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 20. Mai 2010, 17:30 UTC)
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z. B. [X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches aufgelistet.)
Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 20 des Deutschen Amateur-Radio-Club für die 20. Kalenderwoche 2010. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:
- Großstudie sieht keine Beweise für Hirntumore durch Mobiltelefone
- Nachlese zur US-Amateurfunkmesse Hamvention
- Temporäre 500-kHz-Bake in Norwegen
- 40-m-Band in Kenia erweitert
- Nachrichten der DARC-Bandwacht
- Funkertag am 12. Juni
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues über das Funkwetter?
Hier die Meldungen:
Großstudie sieht keine Beweise für Hirntumore durch Mobiltelefone
Es gibt keine Anzeichen für eine gesteigerte Anfälligkeit von Hirntumoren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Großstudie der Weltgesundheitsorganisation WHO, die sich mit elektromagnetischen Feldern von Mobiltelefonen befasst hat. Die Auswertung stützt sich weitgehend auf Interviews von 2708 Menschen mit Gliomen sowie 2409 Menschen mit Meningiomen, den häufigsten Gehirntumoren, und Kontrollpersonen in 13 Ländern. Die Mehrheit der Befragten gehört nach Angaben der Autoren der Studie nicht zu den starken Mobiltelefonnutzern. Sie telefonierten etwa zwei Stunden im Monat. Man hat sogar festgestellt, dass der regelmäßige Gebrauch von Mobiltelefonen die Gefahr von Tumoren etwas verringern kann. Dies hätten auch schon frühere Untersuchungen gezeigt, aber auch hierzu seien weitere Studien nötig, hieß es. Veränderte Nutzungsgewohnheiten machen jedoch weitere Untersuchungen erforderlich, da neuere Geräte mit weniger Sendeleistung arbeiten, verstärkt SMS-Nachrichten abgesetzt werden und zunehmend Headsets zum Einsatz kommen.
Nachlese zur US-Amateurfunkmesse Hamvention
Am Sonntag, den 16. Mai ging die diesjährige US-Amateurfunkmesse Hamvention in Dayton/Ohio mit der üblichen Verlosung von Amateurfunk-Sachpreisen zu Ende. Bei größtenteils sonnigem Wetter lag die Besucherzahl eindeutig über der des Vorjahres, außerdem waren die Messestände komplett ausgebucht. Die einschlägigen Hersteller zeigten in Dayton ihre Neuheiten, u.a. die neuen Transceiver TS-590 und IC-9100. Der DARC war mit einem eigenen Stand auf der großen Ausstellungsfläche des amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL durch Mitch Wolfson, DJ0QN, Jörg Jährig, DJ3HW, Mustapha Landoulsi, DL1BDF, und Thomas Wrede, DF2OO, vertreten. In den knapp drei Messetagen besuchten etliche hundert Funkamateure den DARC-Stand, um sich über den Amateurfunk in Deutschland und über die bevorstehende Messe HAM RADIO Ende Juni zu informieren. Ein ausführlicher Bericht zur Hamvention 2010 ist für die kommende Ausgabe der CQ DL geplant.
Temporäre 500-kHz-Bake in Norwegen
Die temporäre Amateurfunkbake LA1ASK/B sendet seit Mai und noch bis Mitte Juni auf 509 kHz in CW. Gesendet wird mit 5 W an einer 35 m hohen Antenne von der Insel Toftöy nahe der Stadt Bergen in Südwest-Norwegen aus dem Locatorfeld JP20LL. Fotos von der Antennenanlage findet man auf der Projektwebseite im Internet [1].
40-m-Band in Kenia erweitert
Die Telekommunikationsbehörde in Kenia hat für den Amateurfunkbetrieb das 40-m-Band um 100 kHz von 7100 bis 7200 kHz erweitert. Dies teilt Ted, 5Z4NU, in einer Nachricht im IARU-Newsreflektor mit.
Nachrichten der DARC-Bandwacht
Nachfolgend die Nachrichten der DARC-Bandwacht in Kurzform, zusammengestellt von Ulrich Bihlmayer, DJ9KR, und Wolf Hadel, DK2OM.
Im April und Mai waren und sind Radio Eritrea und Radio Äthiopien auf mehreren Frequenzen im 40-m-Band aktiv. Hauptfrequenzen von Radio Äthiopien sind 7110 und 7165 kHz. Radio Eritrea verwendet üblicherweise 7175 kHz. Doch die Frequenzen werden laufend gewechselt, um den Störungen der Äthiopier auszuweichen. Die Äthiopier senden ein Störsignal, das aus einem Rauschen besteht und viele Kilohertz zudeckt. Beide Sender sind nun von Frequenz zu Frequenz springend ohne festen Plan auf allen möglichen Frequenzen zwischen 7085 und 7195 kHz zu hören. Ein Identifizieren ist schwierig und kann nur anhand der Jingles geschehen, und natürlich durch Kreuzpeilungen der Bundesnetzagentur.
Die "Stimme Koreas" wurde im Monat April nicht mehr auf 7180 kHz gehört. Sie hatte monatelang von 21:00 UTC bis 23:50 UTC diese Frequenz mit Programmen in chinesischer und koreanischer Sprache sehr lautstark belegt.
Im Bereich 10 100 kHz bis 10 150 kHz, er ist für Funkamateure nur für CW und digitale Anwendungen gestattet, finden sich jeden Tag Fischer in marokkanischer, spanischer und italienischer Sprache. Sie verwenden SSB im oberen oder unteren Seitenband, ganz wie es ihnen gefällt. Damit fallen sie in diesem Bereich leicht auf. Bitte belegen Sie die Frequenzen!
Das Überhorizontradar der Briten auf der Insel Zypern war im Mai auf 10, 14, 18 und 21 MHz zu hören. Das Radar ist bis zu 20 kHz breit und sehr störend. Es von den Amateurfrequenzen weg zu bekommen, ist aussichtslos, da es sich um eine militärische Anwendung handelt. Es sendet schon seit vielen Jahren auch in Amateurbändern.
Das Bandwacht-Treffen auf der Messe HAM RADIO in Friedrichshafen findet am 26. Juni um 10 Uhr im Raum Schweiz statt. Es steht unter dem Motto "40 Jahre Bandwacht". Interessenten sind dazu herzlich eingeladen.
Funkertag am 12. Juni
Am 12. Juni findet der bundesweite Funkertag mit QSO-Party statt. Speziell an diesem Tag ruft der DARC seine Ortsverbände auf, vor Ort den Amateurfunk der Öffentlichkeit zu präsentieren. Entsprechendes Werbematerial erhalten Sie von der DARC-Geschäftsstelle. Die Ausschreibung zur QSO-Party sowie weitere Informationen zum Funkertag finden Sie im Internet [2].
Aktuelle Conteste
22. Mai: Rheinland-Pfalz Aktivitätsabend 70 cm
23. Mai: Hamburg Contest
22. bis 23. Mai: Baltic Contest
29. bis 30. Mai: CQ WW WPX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 5/10 auf S. 366.
Der Funkwetterbericht vom 18. Mai, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL
Rückblick vom 11. bis 17. Mai: Seit dem 9. Mai ist die Sonne blank. Es gab keine Sonnenflecken und damit keine Flares aber auch keine koronalen Löcher. Das geomagnetische Feld war nur am 11. Mai gestört, an den Folgetagen war es ruhig. Der solare Flux fiel bis auf 68,5 solare Einheiten, wir fühlten uns ins Sonnenfleckenminimum zurückversetzt. Auf den unteren Kurzwellenbändern gab es brauchbare DX-Signale auf den Nachtlinien, wobei der atmosphärische Störpegel durch Regen und Gewitter zunehmend stärker wurde. 30 und 20 m öffneten fast täglich zu allen Kontinenten. 17 m war fadingbelastet aber nicht schlecht. Zum Beispiel war am 15. Mai RA1AIF/MM aus dem südchinesischen Meer (Locator OK96) mit 500 mW Sendeleistung sauber aufzunehmen. 15, 12 und 10 m öffneten sporadisch aber bis spät abends auf den transäquatorialen Linien. Auf 10 m und 6 m half Sporadic-E die Bandbelegung zu erhöhen. Insgesamt waren die Signale deutlich leiser als bei 90er Fluxwerten, aber es ging.
Vorhersage bis zum 24. Mai:
Am 19. und 20. Mai erwarten wir intensiven Sonnenwind, für den das koronale Loch CH 404 sorgen wird. Die wiederkehrende alte Region 1065 deutet sich am östlichen Sonnenrand an. Es ist aber zu früh für belastbare positive Funkwetterprognosen. Über Pfingsten lohnt es sich, 10 und 6 m wegen möglicher Sporadic-E-Bedingungen zu beobachten. Der Charakter der Kurzwellenausbreitung bleibt bei Fluxwerten zwischen 70 und 76 hinter unseren Erwartungen zurück. Überraschende Öffnungen der oberen Kurzwellenbänder abends nach 19:00 UTC sind wahrscheinlich.
Es folgen nun die Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:13; Melbourne/Ostaustralien 21:15; Perth/Westaustralien 22:59; Singapur/Republik Singapur 22:55; Tokio/Japan 19:34; Honolulu/Hawaii 15:51; Anchorage/Alaska 13:02; Johannesburg/Südafrika 04:40; San Francisco/Kalifornien 12:57; Stanley/Falklandinseln 11:34; Berlin/Deutschland 03:06.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 00:08; San Francisco/Kalifornien 03:15; Sao Paulo/Brasilien 20:31; Stanley/Falklandinseln 20:12; Honolulu/Hawaii 05:03; Anchorage/Alaska 06:45; Johannesburg/Südafrika 15:27; Auckland/Neuseeland 05:29; Berlin/Deutschland 19:00.
Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an redaktion@darcverlag.de. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche! |
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Neue Amateurfunk Einsteiger Genehmigung geplant ( K-Lizenz ) |
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Neue Amateurfunk Einsteiger Genehmigung geplant ( K-Lizenz )
Auf Antrag des RTA (Runder Tisch Amateurfunk)
hat das Wirtschaftsministerium BMWi der
Einführung einer Einsteigerklasse unterhalb
der jetzigen Klasse E zugestimmt. Die neue
Einsteigerklasse wird aber erst in der zweiten
Jahreshälfte 2010 mit einer weiteren Änderung der
Amateurfunkverordnung (AFuV) kommen.
Die Bedingungen und Fragenkataloge für eine neue Einsteigerklasse
müssen nun erarbeitet werden. Die BNetzA
wird diese Aufgabe übernehmen.
Einige RTA Mitgliedsverbände (DARC, VFDB) haben ihre
Mitarbeit angeboten und bereits erste Vorschläge für die Gestaltung
der neuen Einsteigerklasse unterbreitet. |
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Jahreshauptversammlung des DAKfCBNF (Rückblick) |
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Jahreshauptversammlung des DAKfCBNF (Rückblick)
Am 17. April 2010 fand in Diemelstadt-Wrexen (Hessen) die Jahreshauptversammlung des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk e.V. (DAKfCBNF) statt.
An der Veranstaltung nahmen 17 Delegierte aus den Mitgliedsvereinigungen AFD, IGDFS und Elbe-Weser-Runde und 3 Vorstandsmitglieder teil. Der Vorsitzende Bernd Böhle und der Ehrenvorsitzende Franz Ahne waren aus gesundheitlichen Gründen verhindert. Die Versammlung wurde vom Geschäftsführer Heinz-Hermann Kück geleitet.
Zu Beginn gedachten die Anwesenden des langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden Alfred Brandt, der am 26. Juni 2009 verstorben war.
Nach den üblichen Formalien und Berichten von Vorstand, Kassierer und Revisoren wurden der Kassierer und der Vorstand entlastet.
Auf der Tagesordnung standen auch Anträge der AFD und der Elbe-Weser-Runde:
Die AFD hatte beantragt, dass sich der DAKfCBNF-Vorstand dafür einsetzen solle, dass die deutsche Fernmeldebehörde 4 Watt AM und 12 Watt SSB im CB-Funk freigeben möge. Die AFD begründete dies u.a. damit, dass solche Sendeleistungen bereits in vielen Ländern erlaubt seien, dass sich dadurch Mobilstationen bei den zu erwartenden Überreichweiten (Sonnenfleckenmaximum) auf der Bodenwelle besser "durchsetzen" können und dass man einer europaweiten Harmonisierung des CB-Funks nicht im Wege stehen möchte. Bei Antennenmessungen im Jahre 1990 durch das damaligen FTZ habe es auch bei höheren Leistungen (mehr als 40 Watt) keine Störungen im TV-Bereich gegeben. Der Antrag der AFD wurde angenommen.
Die Elbe-Weser-Runde hatte beantragt, dass die Arbeit der Geschäftsstelle (z.B. der Schriftverkehr) künftig an den Geschäftsführer übertragen werden solle. Auch dieser Antrag wurde angenommen.
Der Vorstand berichtete über das Arbeitstreffen zu "12 Watt SSB", das am 28. Januar 2010 in der Bundesnetzagentur stattgefunden hatte, sowie über Aktivitäten der "ECBF Warschau" und der "ECBF Brüssel".
Bei den anstehenden Wahlen wurde Friedel Everding (Elbe-Weser-Runde) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Er konnte sich mit 11 Stimmen gegen Lutz-Wolf Zimmer (8 Stimmen) durchsetzen. Neuer Kassenwart ist Jürgen Tienken (Elbe-Weser-Runde); er löst Andreas Hauptmann (IGDFS) ab, der dieses Amt bisher innehatte. Zu Kassenprüfern wurden einstimmig Barbara Eilert (Elbe-Weser-Runde) und Ronald Dörge (IGDFS) gewählt; Ersatzrevisor ist Heinz Schmitz (AFD).
Bereits am Vorabend fand am gleichen Ort um 20.30 Uhr eine Arbeitstagung der Arge Funksignalsuche statt, zu der die Elbe-Weser-Runde eingeladen hatte.
Die nächste Mitgliederversammlung des DAKfCBNF wird voraussichtlich am 26. März 2011 wieder in Diemelstadt-Wrexen stattfinden. Ausrichter wird die Elbe-Weser-Runde sein.
- wolf -
Siehe dazu auch einen Bericht der Elbe-Weser-Runde unter http://www.elbe-weser-runde.de/news.html
Unter http://www.elbe-weser-runde.de/bilder.html hat die Elbe-Weser-Runde Bilder von der Veranstaltung veröffentlicht.
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Kombiniertes CB-Relais/Gateway im Großraum Hannover geplant |
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Kombiniertes CB-Relais/Gateway im Großraum Hannover geplant
Vor kurzem berichtete das Funkmagazin über ein CB-Funk-Relais, das findige CB-Funker auf der Schwäbischen Alb aufgebaut haben.
Dazu erreichte uns eine Meldung von Funkfreunden aus dem Großraum Hannover. Sie berichten, dass sie dort in Kürze versuchsweise ein CB-Funk-Relais errichten wollen, das mit einem Gateway gekoppelt ist. Einen erfolgreichen Probebetrieb habe es bereits im Oktober 2009 anlässlich der Hobbyfunkmesse "Interradio" gegeben.
Die Relais-Umschalttechnik für dieses Projekt wurde von Günter ("Dachs 3") entwickelt. Bei seiner Lösung soll es nicht erforderlich sein, dass manuell zwischen Sende- und Empfangsfrequenz hin und her geschaltet werden muss.
Durch den Einsatz sehr schmalbandiger "Pyramidenantennen" ist es nach Angaben der Betreiber auch möglich, den Abstand zwischen Sende- und Empfangsfrequenz erheblich zu reduzieren. Das würde z.B. Relaisbetrieb auf nur 40 Kanälen ermöglichen. Denkbar - so die Betreiber - wäre auch Crossband-Betrieb auf 27 MHz/149 MHz (CB-Funk/Freenet).
Weitere Informationen zu diesem Projekt gibt es im "eQSO-CBPMR-Funkspruch" Nr. 15-2010, der im Internet unter http://www.eqso-cbpmr.de/fsparchiv/10-15.html zu finden ist.
- wolf -
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Bundesverkehrsminister stellt CB-Funk-Baustellenwarnsystem vor |
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Bundesverkehrsminister stellt CB-Funk-Baustellenwarnsystem vor
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat am 7. April 2010 auf der Autobahn 3 bei Solingen ein auf CB-Funk basierendes Baustellenwarnsystem der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Warnsystem soll vorwiegend an Autobahn-Baustellen eingesetzt werden. Es besteht aus einem CB-Funk-Sender kleiner Leistung, der am Anfang der Baustelle platziert wird und beim Herannahen eines Fahrzeugs automatisch eine Warnmeldung aussendet. Die Reichweite beträgt nach Angaben des Herstellers ca. 330 Meter. Je nach Situation können verschiedene Kanäle und sieben Sprachen gewählt werden. Mit diesem System soll verhindert werden, dass insbesondere LKW-Fahrer aus Unachtsamkeit Autobahn-Baustellen übersehen. In der Vergangenheit hatte es in solchen Situationen zum Teil schwere Unfälle gegeben.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat 233 derartiger CB-Funk-Warnsender gekauft. Die Kosten in Höhe von 640.000 Euro trägt der Bund. Das System soll schrittweise auch in den übrigen Bundesländern eingeführt werden. Als Nächstes sind Bayern und Hessen an der Reihe. In Bayern läuft bereits seit Herbst 2008 ein Pilotprojekt mit einem solchen System (das Funkmagazin berichtete).
Ein kurzes Video, in dem die Funktionsweise des Baustellenwarnsystems dargestellt wird, gibt es auf der Internet-Homepage des Herstellers unter http://www.be-nachrichtentechnik.de/produkte/funkwarnsysteme_video.php
Eine Stichprobe in Nordrhein-Westfalen hatte ergeben, dass in durchschnittlich ca. 75 % der LKW ein CB-Funkgerät eingebaut war. Doch dabei gab es - je nach Herkunft - erhebliche Unterschiede: Während in 96 % der polnischen LKW ein CB-Funkgerät vorhanden war, hatten nur 74 % der niederländischen und 65 % der deutschen LKW CB-Funk an Bord. 70 % der Fahrer gaben an, dass sie das CB-Funkgerät während der Fahrt eingeschaltet haben.
- wolf -
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CB-Funk-Relais auf der Schwäbischen Alb |
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Findige CB-Funker haben im Raum Ochsenwang (Schwäbische Alb) ein CB-Funk-Relais aufgebaut. Darüber berichten Funkfreunde im Internet-Forum "funkbasis.de".
Die Relais-Eingabe erfolgt auf Kanal 41 (26,565 MHz), die Ausgabe auf Kanal 40 (27,405 MHz). Diese beiden Kanäle wurden gewählt, weil sie frequenzmäßig am weitesten auseinander liegen - dies ist für die Entkoppelung von Sender und Empfänger erforderlich. Aus diesem Grunde liegen auch die Sende- und die Empfangsantenne nach Angaben auf funkbasis.de ca. 200 Meter auseinander.
Weil handelsübliche CB-Funkgeräte nicht über eine Frequenzablage (Sende- und Empfangsbetrieb auf unterschiedlichen Frequenzen) verfügen, müssen Benutzer des Relais zum Senden und Empfangen jeweils zwischen den Kanälen 41 und 40 hin- und herschalten.
Kritiker weisen darauf hin, dass der Betrieb eines solchen Relais derzeit nicht regelkonform ist, weil auf den verwendeten Kanälen 40 und 41 mit automatisch betriebenen Stationen formal nur digitale Daten übertragen werden dürfen.
Das Relais ist zur Zeit vorwiegend in den Abendstunden in Betrieb. Die genauen Betriebszeiten und weitere Infos zu diesem interessanten Projekt gibt es im Internet unter http://funkbasis.13th286.alfahosting.org/viewtopic.php?f=11&t=21410
- wolf -
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Neues CB-Mobilfunkgerät "Midland 248 Multi" lieferbar |
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Seit Mitte März 2010 ist das neue CB-Mobilfunkgerät "Midland 248 Multi" der Firma Alan Electronics lieferbar.
Das Midland 248 Multi weist große Ähnlichkeit mit dem Modell "Alan 48 Plus Multi B" auf, lediglich die Bedienelemente auf der Frontplatte sind anders angeordnet und das Innenleben wurde offenbar überarbeitet.
Das Gerät verfügt über ein blau beleuchtetes Multifunktions-Display mit Balken-S-Meter, elf schaltbare Ländernormen, Kanalwahl über Drehschalter am Gerät und Up/Down-Tasten am Mike, Zweikanalüberwachung, Suchlauf, vier Speicherkanäle, Störaustaster sowie regelbare Empfangsverstärkung (RF Gain) und Mikrofonempfindlichkeit (Mic Gain).
In ersten Erfahrungsberichten im Internet wird das Midland 248 Multi vorwiegend positiv beurteilt. Der Straßenpreis des Geräts liegt zur Zeit bei knapp 120 Euro.
- wolf -
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